Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Liebe Feriengäste,
laut Verordnung vom 09.05.2021 gültig ab dem 10. Mai 2021 bis 30.05.2021, dürfen wir vorerst nur Gäste aus Niedersachsen unter strengen Auflagen beherbergen. Es gelten für Eigentümer und Urlauber Test- /Hygienemaßnahmen, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Link zur Verordnung: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Die aktuelle Corona-Verordnung können Sie hier herunterladen:
Eine Person, die eine Einrichtung oder Anlage nach Absatz 1 Nrn. 1 bis 5 oder eine fremde Ferienwohnung oder ein fremdes Ferienhaus im Sinne des Absatzes 1 nutzen will, hat bei Beginn der Nutzung einen Test nach § 5 a Abs. 1 durchzuführen, das negative Ergebnis eines Tests nach § 5 a Abs. 1 nachzuweisen oder eine Impfdokumentation nach § 5 a Abs. 2 oder einen Genesenennachweis nach § 5 a Abs. 3 vorzulegen; Halbsatz 1 gilt nicht für Personen im Rahmen einer Nutzung nach Absatz 4 Satz 2. 2Eine nach Satz 1 verpflichtete Person, die nicht über eine Impfdokumentation nach § 5 a Abs. 2 oder einen Genesenennachweis nach § 5 a Abs. 3 verfügt, hat über Satz 1 hinaus während der Nutzung einer Einrichtung nach Absatz 1 Nrn. 1 bis 5, einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses jeweils mindestens zwei Tests in jeder Woche der Nutzungsdauer durchzuführen. Das Ergebnis der Testung ist gegenüber der Vermieterin, dem Vermieter, der Betreiberin oder dem Betreiber nachzuweisen. Erfüllt eine nach Satz 1, 2 oder 3 verpflichtete Person ihre Pflicht nicht, so ist das Nutzungsverhältnis sofort zu beenden.
Einhaltung der vorgegebenen Kontaktbeschränkungen:
Treffen von einem Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zulässig. (Aus Niedersachsen)
Positiver Test während des Aufenthaltes:
Sofortiger Abbruch des Urlaubes
Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus darf an eine andere Mieterin oder einen anderen Mieter erst am übernächsten Tag nach Ende eines Mietverhältnisses vermietet werden. D. h. Abreise Freitag / Anreise neue Gäste erst am Sonntag.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Vermietungsservice „Urlaubstraum Nordseeküste“ unter der Telefonnummer 04425-1500 oder per Email an info@urlaubstraum-nordseekueste.de zur Verfügung.
Wir hoffen, Sie bald wieder unter normalen Bedingungen als Gäste in unseren Ferienhäusern begrüßen zu dürfen!